Bauphysikalische Vorteile

  • Es gelten für die brandschutztechnische Bemessung die Bestimmungen der Norm DIN EN 1996-1-2 in Verbindung mit DIN EN 1996-1-2/NA. Die Klassifizierung von Wänden und Pfeilern nach DIN EN 13501-2 bzw. DIN EN 1996-1-2 in Verbindung mit DIN EN 1996-1-2/NA geht bei Einbau des KS-ISO-Kimmstein® nicht verloren.
  • Untersuchungen an Kalksandsteinwänden d= 24 cm, RDK 1,8 der Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaft für Bauphysik e.V. an der Hochschule für Technik in Stuttgart (Prof.-Dr. Fischer) im Jahr 2000 haben ergeben, dass sich das bewertete Schalldämm-Maß der untersuchten Kalksandsteinwand durch eine Lage KS-ISO-Kimmsteine® nicht verschlechtert. Der Einfluss bei höheren Rohdichten des aufgehenden Mauerwerks ist, aufgrund der Abschirmung durch den Estrich, vernachlässigbar.
  • Mit dem Einsatz des KS-ISO-Kimmsteins® werden im Durchschnitt auf der Wandinnenseite um ca. 1 °C höhere Oberflächentemperaturen erzielt. Bei besonders kritischen Details (z.B. bei nicht unterkellerten Gebäuden) sind Verbesserungen von bis zu 2,5 °C möglich.
  • Die Gefahr von Tauwasserschäden bzw. Schimmelpilzbildung wird aufgrund der erhöhten Oberflächentemperatur vermieden.
  • Eine Erhöhung der Oberflächentemperatur steigert das Behaglichkeitsempfinden.

Mauerwerksdruckfestigkeit

Beim Einsatz von KS-ISO-Kimmsteinen® der Steinfestigkeitsklasse 20 in Verbindung mit KS-Steinen der Steinfestigkeitsklasse 20 müssen keine gesonderten Nachweise geführt werden. Folgende Hinweise für den rechnerischen Nachweis sind zu beachten:

  • Der Standsicherheitsnachweis von KS-Mauerwerk mit KS-ISO-Kimmsteinen® in der unteren bzw. oberen Schicht kann sowohl nach dem vereinfachten Verfahren gem. DIN EN 1996-3 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA als auch nach dem genaueren Verfahren gem. DIN EN 1996-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA erfolgen.
  • Beim Standsicherheitsnachweis nach dem vereinfachten Verfahren ist generell die geringere Festigkeit für die gesamte Wand in Rechnung zu stellen ("Schwächstes Glied in der Kette").
  • Beim genaueren Nachweis der Standsicherheit darf abweichend die an der jeweiligen Nachweisstelle vorhandene Mauerwerksfestigkeit angesetzt werden. Hinweis: Bei Verwendung anderer Wärmedämmelemente in KS-Mauerwerk sind diese im Hinblick auf ihre statische und bauphysikalische Eignung im Einzelfall zu überprüfen und nachzuweisen.